SITool End user license agreement

ENDBENUTZERLIZENZVEREINBARUNG (EULA)
FÜR ONDSO SOFTWARE – SYSTEMINFO

WICHTIG - BITTE AUFMERKSAM LESEN: Diese Lizenzvereinbarung für ondeso Software („LVOS“) ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen Ihnen und der ondeso GmbH für die oben genannten und nachstehend in dieser LVOS näher definierten SOFTWAREPRODUKTE oder SOFTWARE von ondeso.

DURCH ZAHLUNG DER LIZENZGEBÜHR FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT OHNE SOFORTIGE ANFORDERUNG DER RÜCKERSTATTUNG EINER SOLCHEN GEBÜHR ODER DURCH INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIGE NUTZUNG DES SOFTWAREPRODUKTS (AUCH DER KOSTENFREIEN VERSIONEN) ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESER LVOS EINVERSTANDEN UND AN DIE BESTIMMUNGEN DIESER LVOS GEBUNDEN. WENN SIE NICHT MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER LVOS EINVERSTANDEN SIND, GEBEN SIE DAS UNBENUTZTE SOFTWAREPRODUKT UNVERZÜGLICH AN DIE STELLE ZURÜCK, BEI DER SIE ES ERWORBEN HABEN. DIE ANGEFALLENE LIZENZGEBÜHR WIRD IHNEN DANN VOLL ERSTATTET.

DAS SOFTWAREPRODUKT IST DURCH URHEBERRECHTSGESETZE UND INTERNATIONALE URHEBERRECHTSABKOMMEN SOWIE SONSTIGE GESETZE UND ABKOMMEN IN BEZUG AUF GEISTIGES EIGENTUM GESCHÜTZT. ONDESO IST UND BLEIBT INHABER DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE AN DER SOFTWARE. DAS SOFTWAREPRODUKT IST FÜR SIE AUF EINER NICHT EXKLUSIVEN, NICHT ABTRETBAREN, NICHT ÜBERTRAGBAREN, BESCHRÄNKTEN, PERSÖNLICHEN BASIS LIZENZIERT, JEDOCH NICHT VERKAUFT.





DEFINITIONEN

1. „Computer“ steht für eine Computervorrichtung (virtuell oder auf Hardwarebasis), die Informationen in digitaler oder vergleichbarer Form empfängt und mittels einer Folge von Befehlen verarbeitet, um ein bestimmtes Ergebnis zu erhalten.



2. „Inhalt“ steht für jegliche Videos, Audioinformationen, Daten, Musik, Standbilder oder alle anderen Inhalte, die vom SOFTWAREPRODUKT bzw. der SOFTWARE ausgegeben oder in das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE eingegeben werden.



3. „Internes Netzwerk” steht für eine private, proprietäre Netzwerkressource, auf die nur Mitarbeiter oder ausgewählte Auftragnehmer (d.h. vorübergehende Mitarbeiter) eines Unternehmens bzw. einer vergleichbaren Geschäftseinheit zugreifen können. Der Begriff „internes Netzwerk“ ist nicht anwendbar auf Teile des Internet oder anderer öffentlich zugänglicher Netzwerkgemeinschaften wie z.B. Gruppen, Vereinigungen oder ähnliche Organisationen auf Mitglieds- oder Abonnementsbasis.



4. „Zulässige Anzahl“ steht für eins (1), sofern nicht im Rahmen einer gültigen, von ondeso angebotenen Lizenz (z.B. einer Mehrbenutzer-, Standort- oder Firmenlizenz) ein anderer Wert festgelegt ist.



5. „SOFTWAREPRODUKT oder SOFTWARE” steht für die Nutzung eines Exemplars der oben genannten Computersoftware und der zugehörigen Medien sowie eines Exemplars der zugehörigen Drucksachen und kann darüber hinaus „online“ bzw. in elektronischer Form bereitgestellte Dokumentation sowie lizenzierte Inhalte von Drittparteien beinhalten.



6. „ondeso“ steht für die Firma ondeso GmbH mit Sitz in Regensburg (DEUTSCHLAND), Bruderwöhrdstr. 15b, 93055 Regensburg.



7. „Testversion“ steht für eine Version der SOFTWARE, die Funktionseinschränkungen aufweisen kann und in Bezug auf die Nutzungsdauer begrenzt ist. Ein interner Mechanismus der Testversion sorgt dafür, dass sie nach einem vordefinierten Zeitraum (dem „Testzeitraum“) nicht mehr genutzt werden kann. Die SOFTWARE macht Sie durch Hinweise darauf aufmerksam, dass sie im Testmodus läuft.



8. „Sie“ steht für die Person, die Firma oder die Organisation, die das SOFTWAREPRODUKT oder die SOFTWARE lizenziert hat.





1. LIZENZGEWÄHRUNG UND EINSCHRÄNKUNGEN

Der folgende Abschnitt gilt für alle Versionen des SOFTWAREPRODUKTS, es sei denn, im Dialogfeld "About" des SOFTWAREPRODUKTS ist eine Mehrbenutzer- oder Firmenversion oder eine vergleichbare Version angegeben.

Wenn Sie die SOFTWARE und den/die erforderlichen Seriennummer(n) von ondeso oder einem autorisierten Lizenznehmer bezogen haben und solange Sie die in dieser LVOS dargelegten Bedingungen einhalten, gewährt ondeso Ihnen eine nicht exklusive, nicht übertragbare, beschränkte persönliche Lizenz, die Sie berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT oder die SOFTWARE entsprechend ihrer Konzeption und den Angaben in der Dokumentation und Ihrer Bestellung zu nutzen. Sie dürfen die SOFTWARE nur im Rahmen der von Ihnen bestellten und von ondeso gewährten Lizenz benutzen. ondeso bietet verschiedene Lizenzarten für unterschiedliche Kundenanforderungen an. Die verfügbaren Lizenzvarianten für das SOFTWAREPRODUKT oder die SOFTWARE richten sich nach der beabsichtigten Nutzung der SOFTWARE. Aus Ihrer Bestellung muss hervorgehen, auf welche Weise die SOFTWARE eingesetzt werden soll, etwa im Rahmen einer Mehrbenutzerlizenz, einer Standortlizenz, einer Firmenlizenz oder einer Mengenlizenz mit Ermäßigungen.

Das Verfügungsrecht und die geistigen Eigentumsrechte an und für alle(n) Inhalte(n), die mithilfe des SOFTWAREPRODUKTS oder der SOFTWARE angezeigt, reproduziert, aufgezeichnet oder zugänglich gemacht werden, liegen bei den Eigentümern der betreffenden Inhalte. Diese Inhalte sind möglicherweise durch Copyright oder andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt und an Nutzungsbedingungen Dritter gebunden, die die betreffenden Inhalte bereitstellen oder zeigen. Die vorliegende Vereinbarung berechtigt Sie nicht dazu, solche Inhalte anderweitig zu nutzen als im SOFTWAREPRODUKT, der SOFTWARE oder der vorliegenden LVOS ausdrücklich angegeben. Die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS oder der SOFTWARE zur Reproduktion oder Aufzeichnung von Inhalten ist auf solche Inhalte beschränkt, die entweder nicht dem Urheberrecht bzw. Copyright unterliegen oder an denen Sie geistige Eigentumsrechte besitzen oder zu deren Reproduktion, Aufzeichnung bzw. Vorführung Sie berechtigt sind.

1.1 Allgemeine Nutzung. Sie dürfen eine Kopie der SOFTWARE auf so vielen Computern wie maximal zulässig installieren, solange Sie für jede installierte Kopie eine eigene, gültige Seriennummer vorweisen können.



1.2 Distribution über Server. Sie dürfen eine Instanz der SOFTWARE auf Dateiserver in Ihrem internen Netzwerk kopieren, um die Software zum Herunterladen und Installieren auf Computern innerhalb desselben internen Netzwerks für die gemäß Abschnitt 1.1 zugelassene Nutzung bereitzustellen.





1.3 Nutzung über Serverinstallation. Sie dürfen die SOFTWARE auf Computer-Dateiservern in Ihrem internen Netzwerk installieren, jedoch ausschließlich, um die von einer Einzelperson initiierte Nutzung der SOFTWARE innerhalb desselben internen Netzwerks gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 1.1 zu ermöglichen. Die Gesamtanzahl der Nutzer überhaupt (nicht der gleichzeitigen Nutzer) darf die zulässige Anzahl nicht übersteigen.

Zur Verdeutlichung: Nach den obigen Bestimmungen sind Sie beispielsweise nicht berechtigt, die SOFTWARE (ob direkt oder über Befehle, Daten oder Anweisungen) auf folgende Weisen zu installieren bzw. darauf zuzugreifen: (i) von oder auf einem Computer, der nicht Teil Ihres internen Netzwerks ist, (ii) zur Nutzung durch Arbeitsgruppen auf Webhosting-Basis oder zur Bereitstellung öffentlich zugänglicher Dienstleistungen; (iii) zur Verwendung durch Einzelpersonen oder Körperschaften zwecks Nutzung, Herunterladen, Kopieren oder anderweitigem Vorteilsgewinn aus den Funktionen der SOFTWARE, sofern dies nicht explizit durch eine Lizenz von ondeso gestattet ist, (iv) als Komponente eines Systems, Arbeitsablaufs oder einer Dienstleistung, auf die mehr als die zulässige Anzahl Benutzer zugreifen kann, sowie (v) zu Operationen, die nicht durch eine Einzelperson initiiert wurden (z.B. automatisierte Verarbeitung durch einen Server).

1.4 Nutzung auf tragbaren Computern oder Heimcomputern. Vorbehaltlich der in Abschnitt 1.5 dargelegten wichtigen Einschränkungen ist der primäre Benutzer („Primärbenutzer“) des Computers, auf dem die Software installiert ist, berechtigt, eine ausschließlich zum eigenen Gebrauch bestimmte Zweitkopie der Software entweder auf einem tragbaren Computer oder auf einem bei ihm zu Hause befindlichen Computer zu installieren, sofern die auf dem tragbaren oder zu Hause aufgestellten Computer befindliche Software nicht gleichzeitig mit der Software auf dem primären Computer benutzt wird. Unter Umständen müssen Sie sich an ondeso wenden, um eine zweite Kopie installieren zu können.



1.5 Einschränkungen der sekundären Nutzung für Inhaber von Mehrbenutzerlizenzen. Wenn ein Lizenznehmer die Software mit einer Mehrbenutzerlizenz von ondeso bezogen hat, darf die nach Abschnitt 1.4 angefertigte Zweitkopie der Software ausschließlich zum Vorteil und für die Geschäftszwecke des Lizenzinhabers dieser Mehrbenutzerlizenz genutzt werden.



1.6 Kopie zur Datensicherung. Sie dürfen eine angemessene Anzahl an Kopien der SOFTWARE zu Datensicherungszwecken anfertigen, vorausgesetzt, dass die Datensicherungskopien nicht installiert oder zu anderen Zwecken als zur Archivierung verwendet werden.



1.7 Integrität von Inhalten Dritter und der SOFTWARE. Die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTs oder der SOFTWARE durch Sie kann durch Systeme zur digitalen Rechteverwaltung beeinträchtigt sein, die zum Schutz der Integrität bestimmter Inhalte von Drittparteien sowie zum Schutz der Integrität des SOFTWAREPRODUKTs oder der SOFTWARE dienen. Sie sind nicht berechtigt, jegliche Handelszeichen, Markennamen, Produktnamen, Logos, Hinweise auf Copyright, Beschriftungen, Symbole, Etiketten oder Wasserzeichen aus den Inhalten Dritter oder aus dem SOFTWAREPRODUKT oder der SOFTWARE zu entfernen; es sei denn in dem Umfang, in dem dies in den betreffenden Inhalten Dritter bzw. im SOFTWAREPRODUKT oder der SOFTWARE ausdrücklich vorgesehen ist.



2. BESCHREIBUNG SONSTIGER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN



2.1 Einschränkungen in Bezug auf Zurückentwicklung, Dekompilierung und Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu übersetzen, zu lokalisieren oder zu disassemblieren.



2.2 Unteilbarkeit der Komponenten - Das SOFTWAREPRODUKT wird als Einzelprodukt lizenziert. Die einzelnen Komponenten dürfen nicht separat auf mehreren Computern verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zwecks Weitergabe in einzelne Komponenten aufzuteilen oder neu zu verpacken.



2.3 Vermietung. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT an Dritte zu vermieten, zu lizenzieren, abzutreten, zu übertragen, zu publizieren, Unterlizenzen zu vergeben, weiterzugeben, zu leasen oder Dritten zur zeitweisen Nutzung zu überlassen. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich die in der vorliegenden LVOS ausdrücklich aufgeführten Fälle.



2.4 Übertragung der Rechte an der Software Sie sind zur Übertragung dieser Lizenz in Verbindung mit einer Entflechtung, Fusion oder Konsolidierung berechtigt, sofern Sie ondeso zuvor schriftlich auf einem von ondeso bereitgestellten Formular darüber informieren. Auf dem Formular sind folgende Angaben zu machen: (i) Bestellnummer; (ii) ggf. Anzahl der zu übertragenden Lizenzen nach Produkt und Version; (iii) Name, Adresse und Kontaktdaten des Übernehmers; (iv) alle weiteren von ondeso im angemessenen Rahmen angeforderten Informationen.

Für alle anderen Lizenzübertragungen ist das vorherige schriftliche Einverständnis von ondeso erforderlich. Lizenzübertragungen sind nicht gültig, solange der Übernehmer die Nutzungsrechte und –einschränkungen sowie die Haftungsbegrenzungen für das betreffende Produkt nicht schriftlich anerkannt hat. Lizenzübertragungen, bei denen die in diesem Abschnitt dargelegten Bedingungen oder Einschränkungen nicht eingehalten werden, sind nichtig.

Sie sind nicht berechtigt, Lizenzen kurzfristig zu übertragen oder Nutzungsrechte an Produkten zeitweilig abzutreten.

Das Softwareprodukt und sämtliche Kopien des SOFTWAREPRODUKTS sowie sämtliche Seriennummern oder Schlüsselcodes in Bezug auf das Softwareprodukt und andere Handelszeichen von ondeso dürfen nur dann auf Online-Auktionswebsites oder anderen Websites verwendet, gepostet oder angezeigt werden, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich von ondeso genehmigt wurde.



2.5 Dauer und Kündigung. Die Dauer dieser LVOS zur Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS beträgt Jahr und ist automatisch verlängerbar. Sollten Sie jedoch gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieser LVOS verstoßen, kann ondeso diese LVOS ohne Beeinträchtigung anderer Rechte kündigen. In diesem Falle müssen Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und aller Komponenten vernichten.





2.6 Einschränkungen in Bezug auf die Entwicklungslizenz. Diese Einschränkungen gelten für Sie als Lizenznehmer, wenn Sie Anwendungssoftware entwickeln, bei der das SOFTWAREPRODUKT in einer kommerziell vertriebenen Anwendung genutzt wird.



(i) Sie müssen für jede Kopie der verkauften, lizenzierten oder gemieteten Anwendungssoftware eine Lizenz des SOFTWAREPRODUKTS erwerben.

(ii) Das SOFTWAREPRODUKT darf nicht die einzige Komponente oder die Hauptkomponente der Anwendungssoftware sein.

(iii) Das Urheberrecht von ONDESO muss ordnungsgemäß anerkannt werden.

(iv) Sie dürfen die Software nicht zur Erstellung einer Softwareanwendung verwenden, die direkt oder indirekt in Konkurrenz mit dem SOFTWAREPRODUKT tritt oder in Konkurrenz treten soll.

(v) Die Anwendungssoftware muss zu einer erheblichen Wertsteigerung des SOFTWAREPRODUKTS beitragen.



Für alle Nutzungen der Software, die nicht durch die vorliegende LVOS abgedeckt sind, müssen Sie vorab das schriftliche Einverständnis von ondeso einholen.



Software für Windows. Das in der vorliegenden LVOS lizenzierte SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE ist ausschließlich für die Nutzung und Installation auf einem Windows-Betriebssystem gedacht. Die Software und die zugehörige Seriennummer/der zugehörige Softwareschlüssel sind nicht auf einem anderen Betriebssystem betriebsfähig.



2.7 Der vorliegende Abschnitt 2.8. und seine Teilparagraphen gelten zusätzlich zu der oben in Abschnitt 1 gewährten Lizenz und nur für den Fall, dass Sie von ondeso eine gültige Testversion der SOFTWARE erhalten haben.



(i) ondeso gewährt Ihnen im Rahmen der Bedingungen der vorliegenden LVOS eine nicht-exklusive Lizenz, die Sie berechtigt, die Testversion auf einem einzigen Computer zu installieren und ausschließlich zu internen Evaluierung und Prüfung einzusetzen, jedoch nicht zu Produktionszwecken.

(ii) Sie sind nicht berechtigt: (a) mehr als eine Kopie der Testversion zu installieren oder zu verwenden, (b) ggf. die Testversion unter mehr als einem Benutzernamen herunterzuladen, (c) den Inhalt einer Festplatte oder eines Computersystems zu ändern, um die Testversion über den zur Evaluierung vorgesehenen Testzeitraum hinaus nutzen zu können, (d) die ggf. festgestellten Ergebnisse und Vergleichswerte der mit der Testversion der SOFTWARE durchgeführten Leistungstests ohne vorherige schriftliche Genehmigung von ondeso an Dritte weiterzugeben, (e) die Testversion für andere Zwecke zu nutzen als zur Entscheidung über den Kauf einer Lizenz der SOFTWARE. Unbeschadet der obigen Bestimmungen ist Ihnen zudem strikt untersagt, die Testversion zu kommerziellen Schulungszwecken zu installieren und zu verwenden.

(iii) Ihr Recht, die Testversion gemäß dem vorliegenden Abschnitt 2.8. zu installieren und zu verwenden, erlischt augenblicklich entweder (a) mit Ablauf des Testzeitraums oder (b) mit Ihrem Erwerb einer Lizenz für das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE, je nachdem, welches der beiden Ereignisse früher eintritt. ondeso behält sich das Recht vor, Ihre Lizenz für die Testversion jederzeit nach eigenem Ermessen zu widerrufen. Soweit Bestimmungen im vorliegenden Abschnitt 2.8 nicht mit anderen Bestimmungen oder Bedingungen dieser LVOS vereinbar sind, setzt Abschnitt 2.8. die betreffenden anderen Bestimmungen oder Bedingungen außer Kraft; dies gilt jedoch ausschließlich für die Testversion und nur so weit, wie es erforderlich ist, um den Konflikt zu beheben. SIE AKZEPTIEREN, DASS DIE TESTVERSION EINEN EINGESCHRÄNKTEN FUNKTIONSUMFANG HAT, FÜR EINEN BEGRENZTEN ZEITRAUM FUNKTIONIERT UND IM VERGLEICH ZU EINER NICHT FÜR TESTZWECKE BEREITGESTELLTEN VOLLVERSION DIESER SOFTWARE WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN AUFWEISEN KANN. UNGEACHTET ETWAIGER GEGENTEILIGER AUSSAGEN IN DIESER LVOS WIRD DIE TESTVERSION „WIE ERHALTEN“ IM IST-ZUSTAND ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. ONDESO ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER KEINERLEI GEWÄHR, HAFTUNG ODER SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN.



3. UPGRADES. Wenn das SOFTWAREPRODUKT ein Upgrade eines anderen Produkts von ondeso oder einem anderen Hersteller ist, dürfen Sie das SOFTWAREPRODUKT nur in Verbindung mit dem Produkt, das Basis für das Upgrade war, nutzen oder übertragen, es sei denn, Sie vernichten das Basisprodukt. Wenn das SOFTWAREPRODUKT ein Upgrade eines ondeso-Produkts ist, dürfen Sie das Produkt nach Durchführung des Upgrades nur gemäß den Bestimmungen dieser LVOS benutzen. Wenn das SOFTWAREPRODUKT ein Upgrade einer Komponente eines Pakets von Softwareprogrammen ist, für das Sie eine Lizenz als Einzelprodukt haben, darf das SOFTWAREPRODUKT nur als Teil dieses einzelnen Produktpakets verwendet und übertragen werden und nicht für die Nutzung auf mehreren Computern getrennt werden.



4. Geistige Eigentumsrechte. Alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich u. a. aller Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Patent- und Markenrechte an dem SOFTWAREPRODUKT (einschließlich u. a. der in das SOFTWAREPRODUKT integrierten Bilder, Fotos, Animationen, Video-, Audio-, Musik-, Textelemente und Applets), die beiliegenden Druckmaterialien und sämtliche Kopien des SOFTWAREPRODUKTS verbleiben vollständig im Eigentum von ondeso bzw. seinen Zulieferern oder Lizenzgebern.



5. Unterlassungsverfügung. Die Parteien erklären sich mit Folgendem einverstanden: Falls Sie das SOFTWAREPRODUKT auf unerlaubte Weise nutzen oder gegen die anderen Bestimmungen und Bedingungen dieser LVOS verstoßen, würde eine solche Nutzung oder ein solcher Verstoß die Wettbewerbsfähigkeit von ondeso nachhaltig und ernsthaft gefährden und deshalb zu unmittelbaren und irreparablen Verlusten oder Schaden für ondeso führen. Die Parteien sind sich einig, dass in einem solchen Fall Folgendes gilt: Neben dem Recht von ondeso auf Schadenersatz im Falle eines Verstoßes gegen diese LVOS kann ondeso vor einem zuständigen Gericht ein richterliches Verbot oder eine einstweilige Verfügung erwirken, damit Sie, Ihre Mitarbeiter, Vertreter, Berater oder unabhängige Auftragnehmer das SOFTWAREPRODUKT nicht weiter verwenden oder nicht mehr gegen die anderen Bestimmungen und Bedingungen dieser LVOS verstoßen können.



6. Software auf unterschiedlichen Medien. Sie erhalten das SOFTWAREPRODUKT möglicherweise auf mehr als einem Medium. Unabhängig von Art oder Größe der erhaltenen Medien dürfen Sie nur ein Medien verwenden, das für Ihren einzelnen Computer geeignet ist. Sie dürfen das andere Medium nicht auf einem anderen Computer installieren oder verwenden, es sei denn zu in dieser LVOS ggf. ausdrücklich genannten Zwecken. Sie dürfen das andere Medium nicht an andere Benutzer verleihen, vermieten, leasen, lizenzieren oder anderweitig auf andere Benutzer übertragen.





7. Eingeschränkte Rechte der US-Regierung. Das SOFTWAREPRODUKT und die Dokumentation werden mit EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN zur Verfügung gestellt. Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung unterliegt den Einschränkungen in Unterparagraph (c) (1) (ii) der Klausel „Rights in Technical Data and Computer Software“ unter DFARS 252.227-7013 oder den Rechten unter 48 CFR 52.227-19, sofern diese anwendbar sind. Der Hersteller ist: ondeso GmbH

Sie erklären sich damit einverstanden, dass das Herunterladen oder anderweitige Exportieren bzw. Re-Exportieren des SOFTWAREPRODUKTs in folgenden Fällen untersagt ist: (i) in Länder(n) bzw. durch Staatsangehörige von Ländern, gegen die die USA ein Warenembargo verhängt haben; oder (ii) durch juristische oder natürliche Personen, die in der SDN-Liste („Specially Designated Nationals List“) des US-Finanzministeriums oder im Dokument „Table of Denial Orders“ des US-Handelsministeriums aufgeführt sind. Durch die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS erklären Sie sich mit dem Vorhergehenden einverstanden und erklären und garantieren, dass Sie sich nicht in einem solchen Land oder unter dessen Kontrolle befinden und auch kein Staatsangehöriger eines solchen Landes sind oder sich auf einer solchen Liste befinden.



8. Verschiedenes. Soweit die US-Bundesgesetze nicht anwendbar sind, unterliegt diese LVOS den Gesetzen des US-Bundesstaates Michigan unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die ausschließliche Zuständigkeit für die Rechtsprechung bei den Gerichten des US-Bundesstaates Michigan und dem US-Bezirksgericht in Ingham County, Michigan, USA liegt. Die vorliegende Vereinbarung wurde in englischer Sprache aufgesetzt. Die englischsprachige Version ist in jeder Hinsicht maßgebend. Alle nicht englischsprachigen Versionen dieser Vereinbarung dienen lediglich der Abstimmung. Die Vertragsparteien verzichten in sämtlichen Fällen auf eine persönliche Klagezustellung. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass solche Klagezustellungen per Einschreiben versendet werden und dass davon ausgegangen wird, dass die Schreiben fünf (5) Arbeitstage, nachdem sie bei der US-Post mit im Voraus bezahltem Porto aufgegeben wurden, zugestellt werden. Sie verzichten auf jegliche Einsprüche basierend auf der Lehre des Forum non conveniens sowie auf jegliche Einsprüche hinsichtlich des Gerichtsstandes jeglicher Verfahren, die gemäß dieser LVOS von ondeso in einem beliebigen Gerichtsstand eingeleitet wurden. Diese LVOS unterliegt nicht den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Anwendung dieses Übereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.



Wenn Sie Fragen zu dieser LVOS haben oder aus anderen Gründen Kontakt mit ondeso aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Landesvertretung von ondeso, oder schreiben Sie an:



ondeso GmbH

Bruderwöhrdstr. 15b

93055 Regensburg, Deutschland

Telefon: +49 941 604 8899-80

Fax: +49 941 604 8899-99

Vertrieb : www.ondeso.com
Support : support@ondeso.com
Internet : www.ondeso.com





9. Beschränkte Gewährleistung. ondeso gewährleistet, dass (a) das SOFTWAREPRODUKT für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen vom Kaufdatum an im Wesentlichen entsprechend den Beschreibungen im schriftlichen Begleitmaterial funktioniert und (b) die mit dem SOFTWAREPRODUKT gelieferte Hardware unter normalen Einsatzbedingungen ein (1) Jahr lang vom Kaufdatum an frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist. In einigen Staaten und Gerichtsbezirken sind Beschränkungen der Dauer einer stillschweigenden Gewährleistung unzulässig, sodass die oben genannte Einschränkung auf Sie möglicherweise nicht zutrifft. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind stillschweigende Gewährleistungen hinsichtlich des SOFTWAREPRODUKTS und der Hardware auf neunzig (90) Tage bzw. ein Jahr beschränkt.



10. Rechtsmittel des Kunden. Die einzige Haftung von ondeso und seinen Zulieferern oder Lizenzgebern und Ihr einziges Rechtsmittel besteht darin, dass ondeso nach eigenem Ermessen (a) die gezahlte Lizenzgebühr erstattet oder (b) das SOFTWAREPRODUKT oder die Hardware, die die beschränkte Gewährleistung von ondeso nicht erfüllt, repariert bzw. ersetzt. Senden Sie dazu das defekte Produkt mit einer Kopie des Kaufbelegs an ondeso. Diese beschränkte Gewährleistung ist nichtig, wenn der Fehler des SOFTWAREPRODUKTS oder der Hardware auf einen Unfall, auf Missbrauch oder auf einen Anwendungsfehler zurückzuführen ist. Die Gewährleistung für ein ersetztes SOFTWAREPRODUKT oder Hardwareteil entspricht dem Rest des ursprünglichen Garantiezeitraums oder einem Zeitraum von dreißig (30) Tagen. Es gilt der jeweils längere Zeitraum. Außerhalb der USA stehen diese Rechtsmittel oder Kundendienstleistungen für das Produkt nur gegen Vorlage eines Kaufbelegs von einer international autorisierten Quelle zur Verfügung.



11. KEINE SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN. IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN SCHLIESSEN ONDESO SOWIE SEINE ZULIEFERER UND LIZENZGEBER FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT UND DIE BEGLEITENDE HARDWARE ALLE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS. HIERZU ZÄHLEN U. A. AUCH STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER GENAUIGKEIT, DES UNGESTÖRTEN BESITZES UND DER VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. DURCH DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG WERDEN IHNEN BESTIMMTE RECHTE GEWÄHRT. MÖGLICHERWEISE HABEN SIE NOCH WEITERE RECHTE, DIE JE NACH STAAT BZW. RECHTSPRECHUNG UNTERSCHIEDLICH SEIN KÖNNEN.



12. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN SCHLIESSEN ONDESO BZW. SEINE ZULIEFERER ODER LIZENZGEBER DIE HAFTUNG FÜR INDIREKTE SOWIE BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN JEDER ART AUS (OHNE EINSCHRÄNKUNG EINGESCHLOSSEN SIND SCHÄDEN DURCH ENTGANGENE GEWINNE, UNTERBRECHUNGEN DES GESCHÄFTSBETRIEBS, VERLUSTE VON GESCHÄFTSBEZOGENEN DATEN UND ANDERE PEKUNIÄRE SCHÄDEN), DIE AUS DER VERWENDUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DES SOFTWAREPRODUKTS ENTSTEHEN, SELBST WENN ONDESO ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. DA IN EINIGEN STAATEN UND RECHTSPRECHUNGEN DIE BESCHRÄNKUNG ODER DER AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR BEGLEIT- ODER FOLGESCHÄDEN UNZULÄSSIG IST, TRIFFT DIE OBEN GENANNTE BESCHRÄNKUNG AUF SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZU.



13. Inhalt und Schadensersatz. Sie erklären sich damit einverstanden und verstehen, dass Sie allein für den Inhalt verantwortlich sind, der durch die Nutzung der SOFTWARE entsteht. Nutzung und Weitergabe des Inhalts durch Sie erfolgen nach Ihrem alleinigem Ermessen und auf Ihre eigene Gefahr. Sie allein sind verantwortlich für etwaige Haftungsansprüche oder Klagegründe, die im Zusammenhang mit der Verwendung und Weitergabe der Inhalte entstehen. Sie erklären sich weiterhin bereit, ondeso, seine angegliederten Unternehmen, Zweigniederlassungen, Beauftragten, Leiter, Mitarbeiter, Berater, Bevollmächtigten, Lizenzgeber und Wiederverkäufer zu schützen und schadlos zu halten von jeglichen Ansprüchen Dritter im Ausland oder Inland sowie von jeglichen Haftungs- und Schadensersatzansprüchen und/oder Kosten, insbesondere angemessenen Rechtsbeistandskosten, die infolge Ihrer Nutzung der SOFTWARE, des damit erstellten Inhalts und der Weitergabe desselben, infolge der Verletzung dieser LVOS durch Sie oder beliebige andere Nutzer der SOFTWARE oder infolge geistiger Eigentumsrechte oder beliebiger anderer Rechtsansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf patentrechtliche, markenrechtliche, urheberrechtliche Ansprüche oder Rechte zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen durch beliebige natürliche oder juristische Personen entstehen sowie von jeglichen Ansprüchen infolge möglicher oder behaupteter Fälle von Eindringen in die Privatsphäre, üble Nachrede, Verleumdung oder Verletzung der Rechte der Öffentlichkeit aufgrund der Veröffentlichung oder Weitergabe der Inhalte.



14. Dauer. Die in dieser LVOS beschriebenen Einschränkungen und Verpflichtungen, denen Sie freiwillig zugestimmt haben, behalten auch nach Ablauf, Beendigung oder Kündigung dieser LVOS Gültigkeit. Sie sind weiterhin wirksam und bindend für Sie, Ihre Mitarbeiter, Vertreter, Rechtsnachfolger, Erben und Bevollmächtigten.



15. Vorrang der LVOS. Diese LVOS und die zugehörige bestellte Lizenz bilden die gesamte Vereinbarung und das gesamte Übereinkommen zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und haben Vorrang vor allen vorangegangenen Diskussionen, Abmachungen und Erklärungen jeglicher Art zwischen den Parteien.



16. Ergänzungen. Sofern diese LVOS keine anderslautenden Festlegungen aufweist, kann diese Vereinbarung nicht ergänzt, geändert oder eine in ihr enthaltene Bestimmung von einer Partei abgelehnt werden, es sei denn, dies erfolgt schriftlich durch rechtmäßig autorisierte Vertreter beider Parteien.



17. Übertragbarkeit. Sofern diese LVOS keine anderslautenden Festlegungen aufweist, können diese Vereinbarung und die mit ihr verbundenen Rechte und Pflichten dürfen von Ihnen nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von ondeso abgetreten werden.



18. Begünstigung. Diese LVOS ist zu Gunsten von ondeso und seinen Rechtsnachfolgern und Bevollmächtigten bindend und rechtskräftig.



19. Kopien. Diese LVOS kann in ein- oder mehrfacher Kopie ausgefertigt und/oder akzeptiert werden, wobei jede Kopie gegenüber der Partei einklagbar ist, die die Kopien tatsächlich ausfertigt und/oder akzeptiert, und alle Kopien zusammen eine Urkunde bilden.





20. Überschriften. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Überschriften dienen zu Referenzzwecken und stellen in keiner Weise eine Definition, Beschränkung, Erweiterung oder Beschreibung des Umfangs dieser LVOS dar bzw. beschreiben nicht die Absicht einer in der LVOS enthaltenen Bestimmung.



21. Teilgültigkeit. Wenn eine Bestimmung dieser LVOS von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig, undurchsetzbar oder nichtig befunden wird, bleibt diese LVOS mit Ausnahme der betreffenden Bestimmung weiterhin voll rechtskräftig. Eine solche Teilgültigkeit ist jedoch nur dann möglich, wenn der wirtschaftliche Nutzen der LVOS für die andere Partei nicht beeinträchtigt wird.



22. Bevollmächtigung zur Ausführung und Annahme. Sie gewährleisten und übernehmen gegenüber ondeso die Verantwortung dafür, dass diese LVOS nach der Unterzeichnung für Sie bindend ist und dass die dieses Dokument unterzeichnende Person über die entsprechende Bevollmächtigung verfügt.



23. Begünstigung von Drittparteien. Sie erklären sich damit einverstanden und akzeptieren, dass die Zulieferer und Lizenzgeber von ondeso (und/oder ondeso selbst, sofern Sie das SOFTWAREPRODUKT von anderer Seite als ondeso bezogen haben) Drittbegünstigte der vorliegenden Vereinbarung sind, die das Recht haben, die darin festgeschriebenen Verpflichtungen für die Technologien oder Inhalte dieser Zulieferer, Lizenzgeber und/oder von ondeso durchzusetzen.



24. Anerkenntnis der Rechte Dritter und Bedingungen. Das SOFTWAREPRODUKT oder die SOFTWARE kann Bestandteile oder Inhalte Dritter und andere urheberrechtsgeschützte Materialien enthalten oder nutzen. Vereinbarungen, Lizenzbedingungen und zusätzliche Haftungsausschlüsse für solche Bestandteile, Inhalte oder Materialien sind in der elektronischen Online-Dokumentation des SOFTWAREPRODUKTS oder der SOFTWARE enthalten oder werden auf andere Weise zusammen damit ausgeliefert. Die Nutzung solcher Bestandteile, Inhalte oder Materialien durch Sie unterliegt den jeweiligen Bedingungen.



25. Änderungen bei Standorten und Firmen infolge von Übernahmen, Entflechtungen und Fusionen. Wenn sich die Anzahl der relevanten Benutzer oder Arbeitsplätze infolge (i) der Übernahme eines Unternehmens/einer Sparte; (ii) der Ausgliederung eines Tochterunternehmens/einer Sparte; (iii) oder einer Fusion um mehr als 10 % verändert, wird ondeso auf Grundlage gegenseitigen Vertrauens gemeinsam mit Ihnen festlegen, wie die veränderten Umstände in den Kontext der Lizenz (z. B. einer Standortlizenz) integriert werden. Wenn Sie ein Unternehmen mit vorhandener „Standortlizenz“ übernehmen oder mit einem solchen Unternehmen fusionieren, wird ondeso auf Grundlage gegenseitigen Vertrauens gemeinsam mit dem verbleibenden Unternehmen festlegen, wie die veränderten Umstände in den Kontext der Vereinbarung integriert werden.



WIE BEREITS ERWÄHNT ERKLÄREN SIE SICH DURCH ZAHLUNG DER LIZENZGEBÜHR FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT OHNE SOFORTIGE ANFORDERUNG DER RÜCKERSTATTUNG EINER SOLCHEN GEBÜHR ODER DURCH INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIGE NUTZUNG DES SOFTWAREPRDUKTS MIT DIESER LVOS EINVERSTANDEN UND AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LVOS GEBUNDEN.



ondeso ist eine eingetragene Marke der ondeso GmbH in Deutschland und/oder anderen Ländern.



Alle anderen Handelszeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.

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