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Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) nl:projekt

Wichtig-Bitte sorgfältig lesen:
Indem Sie die mitgelieferte Software installieren, vervielfältigen, benutzen, archivieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags gebunden zu sein.
Falls Sie sich damit nicht einverstanden erklären, installieren, vervielfältigen, benutzen, archivieren oder verwenden Sie die Software nicht, und geben Sie diese gegebenenfalls gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises der Stelle zurück, von der Sie diese erhalten haben.
Dieser Lizenzvertrag hat nur Gültigkeit, wenn Sie nicht Verbraucher im Sinne des BGB §13 sind, ansonsten dürfen Sie die nl:projekt Software nicht nutzen.


Lizenzgewährung:
Diese Lizenz erlaubt die Installation der nl:projekt Software auf der Anzahl an Rechner und Nutzung durch die Anzahl von Anwender für die Sie eine Lizenz erworben haben (Named User Lizenzierung). Das geistige Eigentum an der nl:projekt Software bleibt uneinge­schränkt bei der netlands edv consulting GmbH.
Sie dürfen die nl:projekt Software nur verwenden, wenn Sie die Software bzw. die zu deren Nutzung erforderlichen Lizenzschlüssel rechtmäßig erworben haben.
Durch diesen Lizenzvertrag wird nur das Nutzungsrecht an der nl:projekt Software erworben, kein Support und keine weiteren Leistungen.
An den durch die nl:projekt Software genutzten Softwareprodukten (z.B. mitgelieferte Datenbank), die eigenen Lizenzbestimmungen unterliegen (z.B. GPL) hat die netlands edv consulting GmbH keine Rechte. Von diesem Lizenzvertrag werden keine Rechte an diesen Produkten erfasst oder beeinträchtigt. Der Lizenznehmer erhält durch diesen Vertrag auch keine Rechte daran.
Testinstallation/Evaluierungsmodus: Wenn Sie die Software ohne Lizenzschlüssel betreiben (Demo bzw. Testbetrieb) dürfen Sie die Software nur zu einer Überprüfung der Zweckmäßigkeit und Anwendbarkeit für Ihr Nutzungsvorhaben installieren und testen. Ein Ausführen der Software für den Echtbetrieb oder für andere kommerzielle Zwecke ist untersagt. Im Demobetrieb ist die Software funktional eingeschränkt und als Demoversion gekennzeichnet. Durch den Evaluierungsmodus ist der Lizenznehmer in der Lage die Zweckmäßigkeit der Software ausgiebig vor dem Erwerb zu testen.


Einschränkungen:
Sie sind nicht berechtigt die nl:projekt Software zu vermieten, zu verleihen oder andere kommerzielle Absichten, außer der rechtmäßigen Nutzung, zu verfolgen.
Des Weiteren ist eine Nutzung der nl:projekt Software nur in ausgelieferter Form gestattet. Der Code bzw. Codeteile darf/dürfen nicht geändert und/oder in anderen Programmen verwendet werden. Eine Dekompilierung der Software oder andere Eingriffe als die standardmäßige Installation und Nutzung des Softwaresystems sind untersagt.
Die Rechteeinräumung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Vergütung. Bei Leasingverträgen bezieht sich die vollständige Zahlung auf den Leasinggeber.
Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verwertet werden.
Alle in diesem Lizenzvertrag nicht ausdrücklich gewährten Rechte behält sich die netlands edv consulting GmbH vor. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und durch andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums zu Gunsten der netlands edv consulting GmbH geschützt.

Kündigungsrecht und Rechtsverletzung:
Unbeschadet sonstiger Rechte ist die netlands edv consulting GmbH berechtigt, diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag zu kündigen, falls Sie gegen dessen Bestimmungen verstoßen. In einem solchen Fall sind sie verpflichtet, sämtliche Kopien der Software und alle Ihre Komponenten zu vernichten.
Im Falle einer Verletzung der Nutzungsrechte durch den Lizenznehmer hat dieser dem Lizenzgeber eine Vertragsstrafe in Höhe des 3-fachen Kaufpreises der Software pro Verletzungshandlung zu zahlen.

Gewährleistung:
Im Falle, dass die nl:projekt Software direkt bei der netlands edv consulting GmbH erworben wurde gelten folgende Gewährleistungsbestimmungen:
Der Lizenznehmer hat die nl:projekt Software unverzüglich nach Lieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Lizenzgeber unverzüglich zur Anzeige zu bringen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die nl:projekt Software als genehmigt, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung dieses Mangels gemacht werden, andernfalls gilt die Software auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Ein Mangel der nl:projekt Software liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich zum vertraglich vereinbarten Gebrauch nicht eignet.
Kein Mangel liegt vor, wenn der Lizenznehmer selbst oder durch Dritte ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers in die Software eingegriffen hat oder die Beschaffenheit der Computersysteme auf welchen der Lizenznehmer die nl:projekt Software installieren möchte einen fehlerfreien Lauf der Software nicht zulässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel der Software nicht auf Grund des Computersystems rührt.
Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Lizenznehmer nach seiner Wahl berechtigt, die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu fordern (Nacherfüllung).
Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist der Lizenzgeber hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine gebrauchte nl:projekt Software, wird die Mängelgewährleistung ausgeschlossen.

Haftung:
Eine Haftung durch die netlands edv consulting GmbH besteht nur für die nl:projekt Software, jedoch nicht für die mitgelieferten lizenzkostenfreien Softwareteile anderer Hersteller - im Wesentlichen der verwendeten Datenbank und dem Reportgenerator.
Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung, gelten die folgenden Regelungen:
Die netlands edv consulting GmbH haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit.
Die netlands edv consulting GmbH haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, außer es wurde eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von erheblicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung der netlands edv consulting GmbH aber auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
Der Rücktritt bei nicht zu vertretender Pflichtverletzung ist ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen besteht keine Haftung durch den Lizenzgeber. Der Lizenznehmer ist verpflichtet notwendige Vorkehrungen für eine kontinuierliche Datensicherung zu unternehmen.
Die Haftung nach 5.2 ist in der Höhe auf den tatsächlich für die nl:projekt Software gezahlte Vergütung beschränkt.

Schlussbestimmungen:
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung, Abänderung oder einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernisses.
Die Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Für alle Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit und aus dieser Vereinbarung ergeben, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Lizenzgebers vereinbart.

Stand: Mai 2006