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Lizenzvereinbarung für die Nutzung der Software `VersionBackup` (23.07.2007)


Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie das Programm installieren.

Diese Lizenzvereinbarung gilt für das von SB-AW unentgeltlich zur Verfügung gestellte Produkt `VersionBackup`. Für die erweiterte Variante `VersionBackup Master` gilt eine andere Lizenzvereinbarung. Wenn Sie `VersionBackup Master` einsetzen, hat nicht diese Lizenzvereinbarung Gültigkeit, sondern die für `VersionBackup Master` vorgesehene.

Sofern Sie mit SB-AW oder einem von SB-AW autorisierten Händler nicht schriftlich einen anders lautenden Lizenzvertrag abgeschlossen haben, erklären Sie durch die Installation und Benutzung der VersionBackup-Software Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung.
Wenn Sie mit irgendeiner der hier aufgeführten Bestimmungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die VersionBackup-Software nicht installieren, benutzen oder weitergeben.


Lizenzumfang:
SB-AW erteilt Ihnen bis auf Widerruf eine unbefristete, unentgeltliche Nutzungserlaubnis für die Software `VersionBackup`. Voraussetzung hierfür ist
a) dass Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind und
b) dass Sie diese Software nicht zur Sicherung von Daten eines gewerblich genutzten Systems einsetzen werden.
Diese Softwareversion dient zu Ihrer Information über die Möglichkeiten von VersionBackup. Nichtsdestoweniger sind Sie berechtigt, VersionBackup zu Ihrem Nutzen einzusetzen, sofern dies ausschließlich für private Zwecke geschieht.

Eine Verpflichtung seitens SB-AW, für ein Funktionieren der Software zu Ihrer Zufriedenheit zu sorgen, besteht nicht. Hieraus folgt, dass jegliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche ausgeschlossen sind. Ebenso besteht kein Anspruch auf individuellen Support.

SB-AW kann die VersionBackup-Software nach eigenem Ermessen und in dem von ihr festgelegten Umfang weiter entwickeln. Ein Anspruch des Anwenders auf Weiterentwicklung besteht nicht, selbst wenn Programmfehler oder -schwächen offenkundig werden.
Umgekehrt haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Funktionen, die in einer früheren Programmfassung vorhanden waren, auch in der weiter entwickelten Nachfolgeversion noch verfügbar sind.
Selbst wenn die von SB-AW herausgegebene Nachfolgeversion für Ihre Zwecke überhaupt nicht mehr verwendbar ist, haben Sie keinen Anspruch auf eine für Sie verwendbare Nachfolgeversion. Sie erklären sich damit einverstanden, gegebenenfalls auf den Einsatz der Nachfolgeversion zu verzichten und mit der ursprünglichen Programmfassung weiter zu arbeiten. Dies gilt auch dann, wenn SB-AW den Einsatz der Nachfolgeversion ausdrücklich empfiehlt.

Sie wissen und akzeptieren, dass alle von SB-AW herausgegebenen Dokumentationstexte und Anleitungen Fehler enthalten können. SB-AW ist nicht für diese Inhalte haftbar zu machen. Dies gilt für die Hilfetexte, die Bestandteil des Programms sind, für die Benutzerdokumentation, für sämtliche von SB-AW im Internet zur Verfügung gestellten Texte und für individuelle Antworten auf Ihre Anfragen. Insbesondere führen Sie eventuelle Modifikationen am Datenbestand und an der Konfiguration des Computers (z.B. an der Registry) auf Ihr eigenes Risiko durch. Dies gilt auch dann, wenn Sie genau so vorgehen, wie es in einer der oben aufgeführten Anleitungen von SB-AW beschrieben ist.

Der Einsatz der Freware `VersionBackup` zur Sicherung von Daten von Systemen, die ganz oder zum Teil zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden, ist untersagt. Ebenso ist die Sicherung von Daten, die auf einem Datenserver gespeichert sind, mit der Freeware nicht zulässig. Benutzen Sie für diese Zwecke bitte `VersionBackup Master`.
Sollten Sie ein System, das bisher rein privat genutzt wurde, künftig auch gewerblich zu nutzen beabsichtigen, so sind Sie verpflichtet, VersionBackup außer Betrieb zu nehmen oder eigenständig zu der dafür vorgesehenen Variante `VersionBackup Master` überzugehen.

Sie dürfen von der Software beliebig viele Kopien erstellen und diese nach Belieben weitergeben.
Eine Veränderung oder Modifikation der VersionBackup-Software durch Sie selbst oder Dritte mit Ihrer Zustimmung ist nicht zulässig, außer in den in §69d Urhebergesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen.

Jegliche Rechte an der VersionBackup-Software, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich an Sie übertragen werden, bleiben ausschließlich SB-AW und ihren Lizenzgebern vorbehalten. Sie sind nicht berechtigt, die VersionBackup-Software, auch im Wege des Software-Leasing, zu verkaufen, vermieten oder zu verleihen. Ferner sind Sie nicht berechtigt, die VersionBackup-Software zu verändern, zu übersetzen, auf ihre Funktionsweise zu untersuchen (reverse engineering), zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden, es sei denn, dies ist von §69e Urhebergesetz ausdrücklich gestattet.


Haftung:
Beim Betrieb von VersionBackup sind Sie verpflichtet, die Ergebnisse der Tätigkeit des Programms regelmäßig auf Korrektheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Diese Ergebnisse unterliegen nicht der Haftung seitens SB-AW.

Insbesondere haftet SB-AW weder für mittelbare Schäden oder Folgeschäden durch den Einsatz von VersionBackup, es sei denn, diese Schäden beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter von SB-AW.

VersionBackup selbst führt keine Virensuche durch. Es werden bei der Erstellung von VersionBackup und den entsprechenden Installationsmedien lediglich externe Programme aufgerufen, die laut den Angaben des Herstellers diese Funktion erfüllen.

SB-AW untersagt ausdrücklich den Einsatz der VersionBackup-Software in Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach menschlichem Ermessen körperliche Schäden oder Verletzungen nach sich ziehen können. Die Benutzung des Programms in einer solchen Umgebung geschieht ausschließlich auf Ihre eigene Gefahr und auf Gefahr der davon betroffenen Personen.
Sie verpflichten sich dazu, SB-AW und ihre Lizenzgeber von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten freizustellen, die SB-AW oder ihren Lizenzgebern aus einer solchen unbefugten Nutzung der VersionBackup-Software erwachsen.


Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsvertrag ist das Landgericht München I ausschließlich zuständig.


Rechtswahl:
Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehr als eine Bestimmung nach deutschem Recht unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen weiter. Unwirksame oder unvollständige Bestimmungen werden in diesem Falle durch Bestimmungen ersetzt, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen und mit dem deutschen Recht vereinbar sind.


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SB-AW (Schröder-Bergen Anwendungen)
Dr. Eckart Schröder-Bergen e.K.
Rotkehlchenweg 11
82223 Eichenau
Deutschland

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