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Copyright, Lizenzvereinbarung und Nutzungsbestimmungen
für die Software Dr. Hardware 2012


Dr. Hardware ist (c) Copyright by Peter A. Gebhard
14001 Berlin


Die nachstehenden Bestimmungen treten am 18.12.2011 in Kraft.




I. Allgemeines

Der Anwender des vorliegenden Programms erkennt an, daß dieses Programm sowie
seine Dokumentation dem Urheberrecht, Copyright-, Eigentums- und sonstigen
Schutzrechten unterliegt, und daß er mit dem Erwerb oder der Nutzung des
Programms keines der vorbezeichneten Rechte erwirbt, sondern ausschliesslich
das Recht zur unausschliesslichen privaten Nutzung.
Das Programm, sowie seine Teile oder die Programmdokumentation dürfen außer
zur Erstellung von Sicherheitskopien nicht vervielfältigt oder kopiert
werden. Der Käufer darf das Programm nur für seine eigenen Zwecke und nur auf
einem Computer zur gleichen Zeit nutzen und es Dritten weder entgeltlich noch
unentgeltlich ueberlassen.
Das Programm und seine Dokumentation dürfen ohne die schriftliche Erlaubnis
des Autors nicht verändert, erweitert, an andere Systeme angepasst oder in
andere Sprachen übersetzt werden. Mit der Nutzung des Programms erkennt der
Anwender diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen an. Bei einem Verstoß gegen die
Lizenzbestimmungen erlischt das Nutzungsrecht automatisch.



II. Ausdehnung auf ältere Versionen

Sollten Teile der vorliegenden Lizenzbestimmungen Änderungen oder
Erweiterungen gegenüber den für ältere Programmversionen gefaßten
Lizenzbestimmungen aufweisen, so sollen diese vom Tage des
Inkrafttretens an auch auf frühere Programmversionen angewendet werden.
Durch die Nutzung der Software erklärt der Anwender sich mit den vorliegenden
Lizenzbestimmungen einverstanden.




III. Nutzungs- und Vertriebsbestimmungen für Sharewareversionen

Für Shareware-Versionen oben bezeichneter Produkte gelten folgende
zusätzlichen Bestimmungen, die eingehalten werden müssen:
- Die Shareware-Version darf frei kopiert und weitergegeben werden, sofern
dies im vollen ursprünglichen Umfang und in gänzlich unveränderter Form
geschieht. Es darf jedoch kein Preis erhoben werden mit Ausnahme einer
Kopiergebühr.
- Die Nutzung der Shareware-Version ist auf 10 Nutztage begrenzt.
In Sharewareversionen, die für spezielle Projekte erstellt wurden, kann die
Nutzungsdauer abweichen und beispielsweise auf einen Zeitraum von 60 Tagen
begrenzt sein.
Danach muss, um das Programm weiternutzen zu können die registrierte
Vollversion erworben werden. Wird der Erwerb rückgängig gemacht, erlischt
das Nutzungsrecht automatisch.
- Die Sharewareversion darf auf Speichermedien wie Diskette, CD ROM und
DVD ROM, sowie über Mailboxen, Online-Dienste und über das Internet ohne
besondere Zustimmung des Autors vertrieben werden, sofern sie nicht als
"kostenlos", "frei", "Freeware" oder "billig" angeboten wird und sofern
die zum Zeitpunkt des Vertriebs neueste Programmversion verwendet wird.
Die neueste Programmversion kann von der Homepage des Autors geladen
werden (http://www.drhardware.de).



Für den Vertrieb der Vollversion von Dr.Hardware gelten folgende
Bestimmungen:

1.Nachstehende Angaben beziehen sich auf die vom Autor direkt oder über
Registrierdienste vertriebenen Vollversion.
2.Vollversionsexemplare sind grundsätzlich unveräußerlich und dürfen nicht
weitergegeben werden.
3.Am Vollversionsvertrieb interessierte Händler müssen sich unbedingt direkt
an Peter Gebhard wenden und bei einer etwaigen Bestellung von
Vollversionsexemplaren ausdrücklich angeben, daß diese für den Weiterverkauf
an Endkunden bestimmt sein sollen. Dies ist u.a. auch deshalb erforderlich,
weil die für den Zwischenverkauf vorgesehenen Exemplare Unterschiede
gegenüber Standardexemplaren aufweisen und abweichend registriert werden.
Anfragen seitens des Fachhandels sind jederzeit willkommen.
4.Für den Vertrieb von Vollversionen benötigt der Händler eine schriftliche
Erlaubnis von Peter Gebhard.
5.Die vom Händler benötigten Exemplare werden ihm bedarfsgerecht direkt von
Peter Gebhard zugestellt.
6.Da jedes Vollversionsexemplar ggf. eindeutig und einmalig gekennzeichnet
ist, verbietet sich das mehrfache Kopieren eines Exemplars von selbst.
Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
7.Der Händler soll nicht ohne Absprache mit Peter Gebhard einen vom offiziell
festgesetzten Verkauspreis abweichenden Endpreis festlegen.


Für der Presse überlassene (Rezensions-)Versionen gelten folgende
zusätzlichen Bestimmungen:

1.Die Presse-Version wird für jeweils einen Verlag/Redakteur bereitgestellt.
Sie darf nicht aus dem Haus gegeben werden.
2.Die Presse-Version soll für Presse-Zwecke eingesetzt werden (als
Informationsgrundlage für Fachzeitschriftenredakteure).
3.Die Presse-Version darf weder vertrieben werden noch den Endkunden
erreichen und ist lizenzrechtlich mit der registrierten Vollversion nicht
gleichzusetzen. Sie kann ferner für vermarktungsorientierte
betriebsinterne Zwecke verwendet werden (bspw. für einen Vergleich
Shareware-Voll-version), sofern diese den Interessen von Peter Gebhard
nicht zuwiderlaufen.




IV. Haftungsausschlußbestimmungen

1.Für die Verwendbarkeit des Programms zu einem bestimmten Zweck wird keine
Garantie übernommen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für
Folgeschäden, Gewinn- und Vermögensverluste, die durch den Gebrauch des
Programms sowie der zugehörigen Dokumentation entstehen könnten.
2.Es muß mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß die Software auf
Syste-Ebene operiert. Dies kann bekanntermaßen unter bestimmten
Voraussetzungen zu Störungen im System führenn.
Davor bewahrt nicht die sogenannte 100%-ige Kompatibilität
eines Systems. Interne Abweichungen vom "Standard", exotische
Erweiterungskarten, spezielle Softwarekonfigurationen oder unbekannte
Programmfehler können zu Systemabstürzen und anderen Störungen führen.
Der Anwender muß beim Gebrauch des Programms daher jederzeit auf
Systemstörungen gefaßt sein und soll sich darauf entsprechend vorbereiten.
Empfohlen wird u.a.:
- eine Sicherung wichtiger Daten (Backupkopien erstellen) vor jedem
Gebrauch des Programms.
- ein etwaiges Netzwerk deaktivieren
- ständiges Beobachten des Systems, insbesondere beim Erstellen von
Reports




V. Support

1.Wir gewähren registrierten Anwendern sechs Monate lang kostenlosen Support
im angemessenen Rahmen per eMail, der sich auf die erworbene Version, nicht
aber auf ggf. freigeschaltete Folgeversionen bezieht, sowie ausschliesslich
für gezielte Fragen zu Programmbedienung- und -verhalten. Anfragen zu
Hardwareproblemen können wir leider nicht beantworten. Support, der nach
den genannten sechs Monaten geleistet werden soll, kann kostenpflichtig
sein.
2.Nicht-registrierten Anwendern kann i.d.R. kein kostenloser Support geboten
werden, insbesondere dann nicht, wenn die Anfrage nicht deutlich eine
Kaufabsicht erkennen läßt. Hiervon ausgenommen: direkt auf den Erwerb
gerichtete Anfragen (Preise, Modalitäten) beantworten wir jederzeit gerne
und unterbreiten Ihnen auf Anfrage ein aktuelles Angebot.



VI. Update-Bestimmungen

1.Bei direkt von Gebhard Software erworbenen Vollversionen erhält der Kunde
einen Registrierschlüssel, mit dem eine Reihe von Folge-Updates (Anzahl
ist versionsabhängig) freigeschaltet werden können. Der Anwender ist
gehalten, die Updates bei Bedarf selbst von der Homepage von Peter A.
Gebhard Software zu laden oder von anderen Quellen zu beziehen.



VII. Sonstiges

1.Ein Umtausch- oder Rückgaberecht von Vollversionen wird ausgeschlossen.
2.Preisänderungen sowie Änderungen jedwelcher Art an der Software und der
Dokumentation müssen vorbehalten bleiben und bedürfen keiner gesonderten
Mitteilung.
3.Alle in diesem Programm verwendeten Warenzeichen und eingetragenen
Warenzeichen gehören ihren jeweiligen Besitzern.
4.Sollten Teile dieser Lizenzvereinbarung nach geltender Rechtssprechung
ungültig sein, so beschränkt dies nicht die Gültigkeit der restlichen
Teile.