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Copyright (c) 2003-2007 Langmeier Software, Zürich Switzerland

(Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten)



LIZENZVEREINBARUNG für die Software "L-Backup"



ACHTUNG! BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG AUFMERKSAM

UND VOLLSTÄNDIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE NUTZEN! Mit dem

Begriff "Software" ist in diesem Vertrag die Software "L-Backup"

gemeint. Der Vertrag bezieht sich auf diese Software.



I. Nutzungsbedingungen

II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen

III. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung

IV. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand





I. Nutzungsbedingungen


Mit dem Erwerb der Lizenz für die Software erwerben Sie das Recht

zur Nutzung der Software.

Die Software selbst bleibt geistiges Eigentum von Urs Langmeier.

Der Erwerb der Lizenz berechtigt nur zur Nutzung der Software

auf einem Computer. Soll die Software für mehrere Computer genutzt

werden, so muss für jeden Computer eine eigene Lizenz erworben

werden.



Das Vermieten, Verleihen oder die Abänderung der Software ist

nicht gestattet. Eine Dekompilierung oder Disassemblierung der

Software ist nur gestattet, um Informationen, die zur Herstellung

der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computer-

programms erforderlich sind, zu erhalten.





II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen



Einsatz der Software ist streng untersagt in Umgebungen, wo dies

Leben und insbesondere auch Menschenleben gefährden kann. Egal,

ob die Software in sach- oder unsachgemässen Betrieb genommen wird,

und auch egal, ob allfällig fehlerbehaftete Bestandteile der Software

zu der Gefährdung führen könnten - wo diese Gefährdung auch nur unter

gewissen Umständen durch den Einsatz ebendieser Software bestehen

könnte, darf die Software nicht verwendet werden. Auch ein Einsatz,

indem die Gefahr einer Verletzung oder einer Erkrankung auch nur

mindestens eines Menschen oder auch nur mindestens eines Tieres

besteht, ist strengstens untersagt.





III. Haftungsausschuss und Gewährleistung



Die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet es, dass Sie eine Software,

mit der Sie Daten sichern möchten, die einen wirtschaftlich

relevanten Wert darstellen, zunächst mit wertlosen Daten oder

speziellen Testdaten testen.



Die Software wird in dem aktuell vorliegenden Zustand zur Verfügung

gestellt. Da die Software in zahlreichen verschiedenen Systemumgebungen

zum Einsatz kommen kann, die vom Hersteller der Software nicht

vorhersehbar sind und die vom Hersteller nicht explizit getestet

werden können, kann vom Hersteller keine Gewährleistung für das

korrekte Funktionieren der Software in einer bestimmten Umgebung

oder die Eignung zu einem bestimmten Zweck übernommen werden.



Der Hersteller übernimmt keine Gewährleistung für Mängel oder

Schäden, die auf eine Veränderung der Software durch Dritte

oder durch eine Fehlfunktion des Programmes entstehen. Der

Hersteller übernimmt insbesondere keine juristische Haftung

für Folgeschäden.



Im Falle einer Reklamation ist der Lizenznehmer verpflichtet,

eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beschreibung des Mangels

zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt

24 Monate vom Zeitpunkt des Erwerbs der Nutzerlizenz an.

Falls eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb

eines angemessenen Zeitraums zur Beseitigung eines erheblichen

Mangels führt, so ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Vertrag

zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen.

Weitere Ansprüche von Seiten des Lizenznehmers sind ausgeschlossen.



Schadenersatzansprüche gegenüber dem Hersteller sind AUSGESCHLOSSEN.

Auf keinen Fall kann Urs Langmeier oder seine Gebieter haftbar

gemacht werden für Schäden gleich welcher Art (einschliesslich,

aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Geschäfts-

unterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder anderen

finanziellen Verlusten), die durch die Verwendung bzw. die Un-

möglichkeit der Verwendung der oben genannten Software entstanden

sind. Dies gilt auch dann, wenn Urs Langmeier zuvor auf die Mög-

lichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In einem Land, in dem

der vorstehende Haftungsausschuss keine Gültigkeit erlangen kann,

darf die Software nicht verwendet werden. Wenn die Software trotzdem

verwendet wird, obwohl diese Lizenzvereinbarung dies verbietet,

geschieht dies auf eigene Gefahr!




IV. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand



Diese Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht. Das einheitliche

UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale

of Goods) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitig-

keiten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung oder der Nutzung

der Software ergeben ist ausschließlich Bülach (Schweiz).

Der Hersteller bleibt jedoch berechtigt, gegen den Lizenznehmer

an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich vorzugehen.



Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder

teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so

wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



Jede Abtretung von Rechten aus dieser Lizenzvereinbarung durch

den Lizenznehmer ist ausgeschlossen.



Durch die Verwendung der Software "L-Backup" erklären Sie

sich mit diesem Lizenzvertrag einverstanden, und es tritt

dieser Vertrag sogleich in Kraft.



Langmeier Software, Zürich (Switzerland)

Januar 2007