Download ampricelister 1.28
Please wait... contacting ampricelister download site.
If this download does not start automatically, try the following URLs:
Wichtiger Hinweis:
Mit der Installation dieser Software erklären Sie sich mit den unten
aufgeführten Lizenzbestimmungen einverstanden. Lesen Sie daher bitte
den nachfolgenden Text aufmerksam durch. Wenn Sie mit den Vertrags-Bestimmungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht installieren oder nutzen.
Schutzrechte:
Alle Urheber- und Eigentumsrechte an der Software verbleiben uneingeschränkt bei Freshworx Ltd. & Co. KG. Sie erhalten als Lizenznehmer außer den Nutzungsrechten keine weitergehenden Rechte. Es ist nicht gestattet, die Software zu verkaufen, zu dekompilieren, zu verändern oder zurückzuentwickeln. Jegliche nicht autorisierte Vervielfältigung oder Veränderung der Software und der zugehörigen Dokumentation, auch auszugsweise, verpflichtet zu Schadensersatz und kann straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Freshworx Ltd. & Co. KG für die Software
1. Vertragsgegenstand
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Installation und Benutzung der kostenlosen Version der Software, nachfolgend als Software bezeichnet. Im Falle von Widersprüchen gehen individuell getroffene Regeln vor, soweit sie schriftlich erfolgt sind oder von Freshworx bestätigt werden.
2. Gewährleistung
Soweit Freshworx nicht Mängel der Software arglistig verschwiegen hat, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, da die Software nicht verkauft, sondern nur als unentgeltliche Version in Verkehr gebracht wird.
3. Nutzung von Software
3.1. Die Nutzungsrechte und Beschränkungen des Kunden richten sich nach §§ 69a ff UrhG.
3.2. Der Weiterverkauf der Software ist unzulässig; die Weitergabe der Software oder Kopieren hiervon ist zulässig.
4. Inanspruchnahme durch Dritte
4.1. Sofern der Kunde Freshworx umgehend von gegen ihn gerichteten gerichtlichen Maßnahmen aufgrund angeblicher Verletzung Schutzrechte Dritter durch die Software bzw. deren Benutzung informiert und Freshworx die ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung und alle Verhandlungen in Bezug auf einen Vergleich oder Abschluss des Rechtsstreits überlässt, wird Freshworx die Rechtsverteidigung auf eigene Kosten veranlassen und den Kunden hinsichtlich Schadensersatzansprüchen und Kosten aus dieser Maßnahme freistellen. Es gilt Ziff. 5.
4.2. Bei Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Kunden wird Freshworx nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder das Recht für eine Weiterbenutzung der Software durch den Kunden erwerben oder die Software austauschen bzw. derart ändern, dass sie den Verletzungstatbestand nicht mehr erfüllen. Sollte dies nach dem ausschließlichen Ermessen von Freshworx nicht mit einem angemessenen Aufwand möglich sein, so wird Freshworx dem Kunden die diesem entstandenen und nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für die Beschaffung der Software erstatten.
4.3. Die Haftung von Freshworx aufgrund der Einhaltung der in diesem Abschnitt geregelten Bestimmungen ist außerdem auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die fragliche Software bezahlt hat. Die Haftungsbeschränkung ist jedoch ausgeschlossen, falls Freshworx vorsätzlich gehandelt oder Kardinalpflichten verletzt haben sollte.
5. Haftungsbeschränkungen
5.1. Freshworx haftet beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Vorsatz sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten.
5.2. Ferner ist die Haftung von Freshworx gegenüber dem Kunden je Schadensfall auf € 500,- beschränkt.
5.3. Außerdem haftet Freshworx nur in dem Umfang, zu dem der Schaden zum betreffenden Zeitpunkt vorhersehbar war und in dem typischerweise vorhersehbaren Umfang.
5.4. Freshworx haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Kunde seine Daten nicht täglich sowie vor Eingriffen in das System angemessen gesichert hat.
5.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls Freshworx nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
6. Verjährung
Die Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und / oder Schadensersatz verjähren nach Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung der Software.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
7.2. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen; dies betrifft auch diese Schriftformklausel.
7.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein bzw. werden, verpflichten sich die Parteien, diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die, sofern dies möglich ist, in rechtlicher Hinsicht dem ökonomischen Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt.
7.4. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme internationaler Kodifikationen wie z.B. das CISG oder das UNCITRAL. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist München, sofern nicht gesetzlich ein spezieller Gerichtsstand - wie z.B. für das Mahnverfahren - vorgesehen ist.