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LIZENZBEDINGUNGEN

Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und
Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw.
genutzt wird.

Different4All GbR - Andre Hauke, Dennis Walldorf & Stefan Schmidt,
Schäferbrunnen 7, 35396 Gießen, Deutschland,
nachfolgend `Lizenzgeber` genannt, besitzt alle Rechte
an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich
unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten
Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt
damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende
Lizenzvertrag zustande:

1. Installation

Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der
Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine
Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten
vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation
dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben
sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre
Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen
Datensicherungen durchzuführen.


2. Gewährleistung / Haftung

Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programmes
wird von der Lizenzgeber nicht übernommen.

Der Lizenzgeber gewährleistet für den Fall der Uebermittlung des Programms
auf einem Datenträger die einwandfreie Lesbarkeit des Mediums zum Zeitpunkt
der Uebergabe, soweit der Einsatz durch den Lizenznehmer unter normalen
Betriebsbedingungen und unter Beachtung üblicher Instandhaltungsmaßnahmen
der Datenverarbeitungsanlage erfolgt.

Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software,
insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken
des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen
zusammenarbeitet.

Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig
herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle darauf zurückzuführenden Schäden
ohne Beschränkung.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der
Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist
oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, für darauf
zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und
Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise
zu rechnen war. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des
Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr, Registrierungsgebühr),
unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um
Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt. Ist die
Software Freeware, keine Lizenzgebühr/Registrierungsgebühr wird erhoben,
ist die Haftung auf eine Höhe von 0,00 EUR beschränkt.

Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in
Verzug, so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung
eingetretenen Schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch für den Fall, in dem
der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


3. Nutzungsumfang

Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt.
Veröffentlichungs, Vervielfältigungs, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte
an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und
sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und
Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht entfernt werden.
Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem
Lizenznehmer untersagt.

a) Bedingungen für die Test-Version

Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden
Version nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen frei
benutzt werden:

Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur
Verfügung gestellt wurde, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet
werden, soweit keine Gebühren für die Nutzung, Verteilung, Veröffentlichung,
Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden.

Die kostenlose Nutzung der Software ist zeitlich nicht beschränkt.

Support per E-Mail oder Telefon wird für die Software nicht gewährt.

Etwaige Werbung in der Software für andere Produkte darf nicht entfernt
oder modifiziert werden.

Dem Lizenznehmer ist es untersagt

- die Software abzuändern, zu übersetzen, zurueckzuentwickeln, zu
dekompilieren oder disassemblieren;
- abgeleitete Werke zu erstellen;

Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen
Freeware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder
Händlern einschließlich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und
Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern
von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und
vervielfältigt werden darf, soweit keine, die üblichen Entgelte für
Shareware/Freeware-Programme und -Sammlungen übersteigende Beträge verlangt
werden.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass
es sich bei der Software um ein Shareware-Programm (oder Adware) handelt.

Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programmes
wird ausdrücklich untersagt.

b) Abweichende Bedingungen für die lizenzierte Version

Sie erkennen die lizenzierte Version an dem Eintrag ".. - Professional"
beim Programmstart und/oder im Startfenster oder Über-Fenster der Software.
Während der Nutzung der Software wird die Angabe "-" durch einen Hinweis
auf den jeweiligen Lizenznehmer ersetzt.

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden
Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, die
Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu
nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.

Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,

- die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder
einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, inbesondere in
Form der Leihe oder Miete;
- die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem
Computer auf einen anderen Computer zu übertragen;
- die Software abzuändern, zu übersetzen, zurueckzuentwickeln, zu
dekompilieren oder disassemblieren;
- abgeleitete Werke zu erstellen;

Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das
Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Ueberlassung
des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernübertragung erfolgt. Bei
beiden Ueberlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten
als den benannten nicht verbunden.

Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken
zulässig, insofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde.


4. Dauer des Vertrages

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung
des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht,
ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf.


5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung

Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber
aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser
Vertragsbestimmungen entstehen.


6. Aenderungen und Aktualisierungen (Updates)

Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu
aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige
Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der
Software sind immer kostenfrei.
Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert,
insofern er sich in der jeweiligen Newsletterliste mit einer gültigen
E-Mail Adresse eingetragen hat. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden,
ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet
lädt und die Aktualisierung installiert.


7. Produktnamen und Warenzeichen

Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten
Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum
ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche
gekennzeichnet sind oder nicht.


8. Sonstiges

Diese Software wurde mit größter Sorgfalt entwickelt, jedoch können
Fehler niemals ausgeschlossen werden. Es wird daher keine Gewähr für
die Richtigkeit der Sperrung von Programmen, Dateien sowie Verzeichnissen
übernommen.


Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein,
so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen
als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen
zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen.

Gießen, im Juli 2005