Download BBC Nebenkostenabrechnung 2010(Build18)

Please wait... contacting BBC Nebenkostenabrechnung download site.

If this download does not start automatically, try the following URLs:

Download site 1

 

LIZENZVEREINBARUNG ZUR NUTZUNG VON NEBENKOSTEN-ABRECHNUNG 2010

BITTE LESEN SIE SICH DIESEN TEXT VOLLSTÄNDIG UND SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE VERWENDEN.

Mit der Installation der Software erkennen Sie die nachfolgenden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an. Sollten Sie mit den Vereinbarungen nicht einverstanden sein, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf.


§ 1 VERTRAGSPARTNER UND VERTRAGSGEGENSTAND

Die BBC GmbH - Brack Business Consulting (nachfolgend Lizenzgeber) räumt Ihnen (nachfolgend Lizenznehmer) das unbefristete Nutzungsrecht an der Software Nebenkosten-Abrechnung 2010 ein. Die Software umfasst auch eine Hilfe und ein Handbuch in elektronischer Form.

Für die Nutzung stellt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer einen Hauptlizenzschlüssel zur Verfügung. Abhängig vom erworbenen Leistungsumfang erhält der Lizenznehmer darüber hinaus Lizenzschlüssel für zusätzliche Vermieter und für Zusatzmodule. Der Hauptlizenzschlüssel bildet zusammen mit den weiteren Lizenzschlüsseln eine einheitliche Lizenz im Sinne dieser Vereinbarung.

Die Lizenz gilt für die gesamte Zeitdauer der Verwendung des Produkts durch den Lizenznehmer. Sie wird jedoch hinfällig, sobald gegen irgendeine dieser Vereinbarungen oder Bedingungen verstoßen wird. Sollte dies der Fall sein, erklärt der Lizenznehmer sich schon jetzt damit einverstanden, sämtliche Kopien des Produkts unverzüglich zu vernichten und die Software in seinem System zu deinstallieren. Der Lizenzgeber behält sich für diesen Fall das Recht vor, den/die Lizenzschlüssel zu sperren. Der Lizenznehmer versichert für diesen Fall, dass er den/die übergebene(n) Lizenzschlüssel nicht mehr verwenden wird und er diese(n) Dritten nicht zugängig machen wird.

Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

Der Lizenznehmer erkennt die hier genannten Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit der Installation der Software an.


§ 2 RECHTE UND PFLICHTEN

Eine Lizenz berechtigt, die Software nur auf einem einzigen Computer zu verwenden. In Computernetzwerken darf die Software nur von einer Person gleichzeitig verwendet werden. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der vorliegenden Originalkopien der Software, sondern knüpft vielmehr an die Anzahl der vorliegenden Lizenzen. Möchten Sie das Programm für mehrere Personen verwenden, benötigen Sie für jede weitere Person eine zusätzliche Lizenz.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Kopie des Programms für Archiv- oder Sicherungszwecke anzufertigen.

Mit Zustimmung des Lizenzgebers ist die Übertragung der Software auf einen Dritten möglich; dies allerdings nur, wenn der Lizenznehmer sämtliche Rechte und Pflichten aus der Lizenzvereinbarung auf diesen Dritten überträgt, jedwede Nutzung des Programms einstellt, die Software auf seinem System vollständig deinstalliert, alle Kopien des Programms, einschließlich Sicherungskopien löscht bzw. zerstört und der Dritte sich mit den, in dieser Lizenzvereinbarung geregelten Vereinbarungen, einverstanden erklärt.

Soweit es sich bei diesem Produkt um ein Update, Upgrade oder ähnliches handelt, gilt dies nur, soweit hinsichtlich der ursprünglichen Anwendung analog verfahren wird.

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Produkt anders als in dieser Lizenzvereinbarung geregelt zu verwenden oder zu vervielfältigen.

Ebenso ist es dem Lizenznehmer untersagt, das Programm zurückzuentwickeln (sogenanntes reverse engineering), zu dekompilieren, zu deassemblieren oder in anderer Form zurückzuübersetzen. Geltendes Recht bleibt hiervon unberührt.

Der Lizenznehmer ist weiterhin nicht berechtigt, das Produkt außer zu den oben genannten Bedingungen zu vermieten, zu verleihen oder in anderer Form Dritten zu überlassen oder zu übertragen.

Die Software darf durch den Lizenznehmer auch nicht verändert oder ganz- oder teilweise in ein anderes Produkt oder Programm eingefügt oder eingebunden werden.

Änderungen am Programm sind alleine dem Autor vorbehalten. Es ist in keiner Weise gestattet, irgendwie geartete Änderungen am Programm selbst oder an dem Programm beiliegenden Dateien vorzunehmen.


§ 3 HAFTUNG

Die Installation, die Verwendung und die Deinstallation des Programms erfolgt vollständig auf eigene Gefahr. Für Schäden an Software, Hardware oder den persönlichen Dateien des Nutzers, die aus einer dieser Aktionen resultieren, kann der Autor des Programms / der Lizenzgeber nicht haftbar gemacht werden. Das Programm wird ohne Garantie der Funktionstüchtigkeit bereitgestellt.

Dies gilt insbesondere, soweit es sich bei der überlassenen Software um eine sogenannte Betaversion handelt. In diesem Fall erklärt der Lizenznehmer mit der Installation der Software, dass er anerkennt, dass es sich um eine nicht vollständig getestete und geprüfte Anwendung handelt. Der Lizenznehmer akzeptiert sodann einen vollständigen Garantie- und Haftungsausschluss.

Das Produkt wird Ihnen auf der Grundlage des gegenwärtigen Zustands zur Verfügung gestellt. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Ergebnisse und die Leistung des Programms liegen beim Lizenznehmer. Weder der Lizenzgeber noch einer unserer Händler und Zulieferer haben irgendeine Haftungsverpflichtung Ihnen oder irgendeiner anderen Person oder Institution gegenüber für jedwede indirekte, zufällige, besondere Schäden oder irgendwelche Folgeschäden. Dies gilt auch für Schäden aus entgangenen Gewinnen, verloren oder beschädigten Daten oder für andere kommerzielle oder wirtschaftliche Verluste, selbst dann, wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde oder diese vorhersehbar waren. Dies gilt auch für Schäden Dritter. Auf jeden Fall ist die Haftung, einschließlich die der Händler und Zulieferer des Lizenzgebers, auf den Betrag beschränkt, den der Lizenznehmer für das Produkt bezahlt hat.


§ 4 VERTRAGSÄNDERUNGEN

Diese Lizenzbestimmung ist der Vertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer. Etwaige Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.


§ 5 WEITERE BESTIMMUNGEN

Der Lizenznehmer erklärt sich hiermit einverstanden, dass anonymisierte Daten zu statistischen Zwecken übermittelt werden können. Die übermittelten Daten lassen in keinem Fall Rückschlüsse auf sensible Daten sowie auf die Identität des Lizenznehmers zu. Die übermittelten Daten werden mit höchster Sorgfalt behandelt, und auf keinen Fall an Dritte weitergegeben.

Der Lizenznehmer erklärt sich hiermit ebenfalls einverstanden, dass zur automatisierten Aktualisierung des installierten Programms notwendige Updates gegebenenfalls automatisch heruntergeladen und installiert werden. Weiterhin stimmt der Lizenznehmer zu, dass zur Produktregistrierung und Updatevorgang erforderliche Daten zwischen ihm und dem Server des Lizenzgebers ausgetauscht werden. Bei diesem Vorgang werden nur Registrierungsinformationen an den Server übermittelt.


§ 6 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.