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Software-Vertrag
SOLLTEN SIE MIT DEN NACHFOLGENDEN BESTIMMUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SEIN, SO INSTALLIEREN SIE DIE SOFTWARE NICHT. GEBEN SIE DAS KOMPLETTE SOFTWAREPAKET NEBST KAUFBELEG INNERHALB VON 30 TAGEN NACH KAUF DER SOFTWARE ZURÜCK, SOWEIT ES SICH UM EINE KÄUFLICH ERWORBENE VOLLVERSION HANDELT. SIE ERHALTEN DANN EINE VOLLE ERSTATTUNG DES VON IHNEN BEZAHLTEN KAUFPREISES.

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ACoM GmbH (AGB) sind Teil dieses Vertrages. Sie können Sie im Internet unter http://www.acom-gruppe.de/agb.php oder auf Ihrem Installationsmedium in der Datei „AGB 2005 0404.pdf“ einsehen.
Um die PDF-Datei zu öffnen, benötigen Sie einen aktuellen Adobe Reader. In der Datei „readme.htm“ finden Sie einen Link zum kostenlosen Download des Adobe Readers.

2. Nutzung
Sie (eine natürliche oder juristische Person) sind berechtigt, die folgenden Softwareprodukte, die unter dem Namen "ACoM" angeboten und vertrieben werden, (einzeln oder zusammen die "Software") in der erworbenen Anzahl zu nutzen, sofern Sie die nachfolgenden Bestimmungen einhalten und akzeptieren.

Für Test- und Demoversionen:
Sie dürfen die Software für eine Dauer von zwei (als Zahl: „2“) Monaten (den "Testzeitraum") testen. Möchten Sie die Software danach weiter benutzen, so müssen Sie noch während des Testzeitraumes eine lizenzierte Vollversion dieser Software bzw. den Freischaltcode rechtmäßig erwerben. Nur so ist die Weiterbenutzung der Software legal.

Mehrfache Testzeiträume sind nicht erlaubt. Software, die nur für einen Testzeitraum erworben wird, ist nur für Demonstrationszwecke und zum Testen bestimmt. Die ACoM GmbH übernimmt daher keine Gewähr für den darüber hinausgehenden Gebrauch oder Einsatz.

3. Beschränkungen
Sie dürfen die Software in keiner Weise ändern, verbinden, modifizieren oder adaptieren; dies schließt die Rückübersetzung, das Disassemblieren oder Dekompilieren ein.

Handelt es sich bei der Software um Test- und Demoversionen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu gewerblichen Zwecken zu übertragen, es sei denn, Sie haben dazu einen Vertriebsvertrag mit der ACoM GmbH abgeschlossen. Dieser Abschnitt lässt Ihre Rechte aus §§ 69 a) bis g) UrhG unberührt.

Die Funktionalitäten von Test- und Demoversionen können gegenüber den Vollversionen eingeschränkt oder/und zeitlich begrenzt sein.

4. Gewerbliche Schutzrechte
Die ACoM GmbH ist Inhaber sämtlicher gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte an der Software und allen Anwenderdokumentationen. Diese sind durch die jeweils anwendbaren Gesetze (insbesondere Patent-, Marken- und Urheberrechtsgesetze) sowie internationale Vereinbarungen geschützt. Die ACoM GmbH behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden.

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Dortmund/NRW. Vertragshändler, Vertreter oder Angestellte sind nicht berechtigt, Änderungen oder Zusätze zu diesem Vertrag vorzunehmen.